Weiter Förderungsmöglichkeiten

Die Gewährung von Förderungen setzt eine mindestens einjährige Mitgliedschaft des Antragstellers in der Ethologischen Gesellschaft voraus! (Beschluss des Vorstandes vom 6.6.2001)

Forschungsfonds

Ziel der Förderung ist es,

  1. viel versprechende Voruntersuchungen zu unterstützen, die noch in einem Stadium sind, in dem Anträge an staatliche Organisationen oder Forschungsgemeinschaften aussichtslos wären;
  2. kleine Projekte oder ergänzende Untersuchungen zu fördern, die - obwohl wertvoll - wegen ihres geringen Umfanges wenig Chancen haben, von anderer Seite unterstützt zu werden.

Termine für Anträge sind der 1. Januar und der 31. Juli jeden Jahres. Die bis dahin beim Geschäftsführer der Ethologischen Gesellschaft eingegangenen Anträge werden in das Begutachtungsverfahren aufgenommen. Die Mitglieder des Erweiterten Vorstandes entscheiden dann nach Kriterien der wissenschaftlichen Eignung und der finanziellen Bedürftigkeit bzw. dem zu erwartenden Nutzen der Förderung für das Projekt . Die Förderung beträgt pro Antrag bis zu Euro 2000.

Die Anträge sollen folgendes enthalten:

  1. Titel und kurze Schilderung des Projektes
  2. Name, Adresse und Stellung des Antragstellers
  3. Stand der Forschung, evtl. eigene Publikationen zum Thema
  4. Geleistete Vorarbeiten
  5. Methoden- und Zeitplanung
  6. Kostenabschätzung und Begründung für den Förderungsantrag
  7. Eigenmittel und Fremdmittel, die für das Vorhaben verfügbar sind.

Die Antragstellerin / der Antragsteller muss bestätigen, dass er/sie seit mindestens 1 Jahr ein aktives Mitglied der Ethologischen Gesellschaft ist, und dass er/sie aktiv an der Erhebung der Daten beteiligt ist. Ergebnisse des Projektes werden innerhalb von 2-3 Jahren entweder im Newsletter oder auf einer der Tagungen der Gesellschaft vorgestellt.

Die Antragstellerin / der Antragsteller rechnet den Zuschuss nach den Regeln für Abrechnung und Ausgaben für die Ethologische Gesellschaft ab. Die Ergebnisse der Arbeit werden in einem Forschungsbericht zusammengefasst, der in den Mitteilungsblättern der Gesellschaft (EthoNews) veröffentlicht wird. Ebenso wird eine Vorstellung der Projektergebnisse, möglichst als Vortrag, auf der nächsten oder übernächsten Thementagung nach Projektende erwartet.

Veröffentlichungen oder Vorträge über Arbeiten, die mit finanzieller Unterstützung durch die Ethologische Gesellschaft zustande gekommen sind, sollen entsprechend gekennzeichnet werden. Es wird ersucht, Kopien von Veröffentlichungen, die aus geförderten Projekten stammen, an die Geschäftsstelle der Ethologischen Gesellschaft zu schicken.

Tagungen und Graduiertentreffen

Veranstalterinnen / Veranstalter der jährlichen Thementagungen können einen Zuschuss von bis zu Euro 1000, von Graduiertentreffen bis zu Euro 500 bei der Ethologischen Gesellschaft beantragen.

An den Kosten der Ausrichtung von Tagungen der European Conference on Behavioural Biology (ECBB) beteiligt sich die Ethologische Gesellschaft ebenfalls.

Die Veranstaltungen stehen allen Mitgliedern der Ethologischen Gesellschaft offen und werden im Mitteilungsblatt und auf der Website angekündigt. Dem Veranstalter steht die Verwendung des Zuschusses im Rahmen der Satzung (Förderung der Ethologischen Wissenschaft in Forschung und Lehre) frei. Er ist insbesondere zur Deckung der Kosten der Organisation und Durchführung der Tagung vorgesehen.

Die Antragstellerin / der Antragsteller rechnet den Zuschuss nach den Regeln für Abrechnung und Ausgaben für die Ethologische Gesellschaft ab. Da er diesen Regeln gemäß alle Belege vorzulegen hat, erhält er vom Schatzmeister nach Genehmigung der Förderung auf Antrag einen Vorschuss.

Reisekostenzuschüsse

Für die Reisekosten zu den Thementagungen sowie den Graduiertentreffen können Studierende und Mitglieder/innen ohne festes Einkommen bei einer aktiven Teilnahme (Poster oder Vortrag) einen Zuschuss von max. Euro 100 erhalten. Die aktive Teilnahme an Tagungen im Europäischen Raum (ECBB) können mit Euro 200 gefördert werden.

Anträge können laufend an den Geschäftsführer gerichtet werden. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der Gesellschaft oder mit seinem Stellvertreter, sowie nach Maßgabe vorhandener Mittel.

Fördermöglichkeiten durch die ASAB

Die Ethologische Gesellschaft arbeitet eng mit der Association for the Study of Animal Behaviour (ASAB) zusammen. Alle Mitglieder von ASAB können ebenso deren Fördermöglichkeiten nutzen. Informationen finden sich auf der entsprechenden Website der Gesellschaft.

  • From 16th to 18th July 2010 the V. European Conference on Behavioural Biology will take place in Ferrara, Italy

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  • From April 12 to 16, 2010, Tours, France will be host to the "6th Annual Meeting on Ecology & Behavior"

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  • Wenn Sie Änderungsvorschläge für die Website haben, wenden Sie sich bitte an die Schriftführerin.